Steuererklärung - Abgabe und Fristverlängerung
Abgabe und Fristverlängerung
Vergessen Sie nicht, frühzeitig einen Antrag für die Verlängerung der Einreichefrist zu stellen. Ohne bewilligte Fristverlängerung drohen seitens des Kantons Mahngebühren. Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist jeweils auf Seite 1 der Steuererklärung aufgedruckt. Die Einreichung erfolgt beim Kantonalen Steueramt in Solothurn mittels des mitgelieferten Couverts oder online.
Für Fristverlängerungen ist ebenfalls das Steueramt zuständig:
Kantonales Steueramt Solothurn
Fristverlängerungen
Werkhofstr. 29c
4509 Solothurn
Tel. 032 627 88 77
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 061 789 90 31 | dieter.christ@buesserach.ch |
Name | Download |
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