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KESB Dorneck-Thierstein

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft.

Es ersetzt das Vormundschaftsrecht und regelt einige Bereiche neu.
Zudem gibt es neue Gesetzesartikel, welche im ZGB und EG ZGB verankert sind.
Hinter dem Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz steht eine neue Philosophie:
Nicht mehr behördliche Massnahmen für Hilfsbedürftige sind zentrale, sondern individuelle Vorkehrungen für den Einzelfall.

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KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach
Tel. 061 704 71 88
Fax 061 704 77 59
kesb-dttg@ddi.so.ch

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