Hundekontrolle (Anmeldung)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 789 90 30 | verwaltung@buesserach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Hundekontrolle - Anmeldung
- Alle Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden.
- Immer im Frühling erhalten die Hundehalter eine Rechnung für die Hundesteuer.
- Hundehalter müssen jeden Hund bei der Hundekontrolle anmelden.
- Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind schriftlich oder über den Online-Schalter mitzuteilen.
- Hundehalter und Hund müssen zudem in der zentralen Datenbank AMICUS registriert werden.
Unterlagen
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Angaben Hundebesitzer/in
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Angaben zum Hund
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.