Anmeldung Ausländer
Zuzug nach Büsserach für Personen mit ausländischer Nationalität
Es freut uns, Sie in Büsserach zu begrüssen. Da die Einwohnerkontrolle Ihre Aufenthaltsbewilligung dem kantonalen Migrationsamt weiterleiten muss, erscheinen Sie für die Anmeldung bitte persönlich am Schalter.
Zuzug innerhalb des Kantons Solothurn
Wohnen Sie bereits im Kanton Solothurn, so können Sie sich über den eUmzug in Büsserach anmelden. Beachten Sie, dass die original Aufenthaltsbewilligung zur Anpassung trotzdem bei der Einwohnerkontrolle Büsserach abgegeben werden muss.
Zuzug in den Kanton Solothurn
Ziehen Sie von ausserhalb des Kanton Solothurns oder vom Ausland nach Büsserach, so ist die Anmeldung am Schalter zwingend. Erscheinen Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen persönlich am Schalter.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 789 90 30 | verwaltung@buesserach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Wer in der Gemeinde Büsserach Wohnsitz oder Aufenthalt begründet, hat sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden, seine Ausweispapiere zu hinterlegen und sich über den Abschluss einer Krankenversicherung auszuweisen.
Unterlagen
Für alle umziehenden Personen, bitte folgende Papiere der Gemeindeverwaltung Büsserach zukommen lassen:
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Original Ausländerausweis in Papierformat oder Ausländerausweiskopie in Kreditkartenformat
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Reisedokument (Passkopie oder Identitätskartenkopie)
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Krankenversicherungskartenkopie für die Bestätigung der Grundversicherung
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Arbeitsvetragkopie (ausgenommen Bewilligung C)
- Mietvertragkopie oder Wohnungsausweiskopie der neuen Wohnung.
Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) dürfen entsprechend abgedeckt werden.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.