Hundesteuer
- Die Hundesteuer von Fr. 120.- wird jeweils im April eingezogen. Sie erhalten dafür eine Rechnung per Post.
- Wurde ein Hund nach dem 1. April drei Monate alt oder neu erworben, ist dies unaufgefordert innert 14 Tagen zu melden.
- Hundebesitzer, welche keinen Hund mehr halten, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung zu melden.
- Die Meldepflicht besteht für alle Hunde. Für Diensthunde ist der entsprechende Ausbildungsausweis vorzulegen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 061 789 90 32 | cathrin.schmid@buesserach.ch |