eUmzug
eUmzug - Wohnortwechsel online melden
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Abmeldung ins Ausland
Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.
Anmeldung aus dem Ausland
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche zurück in die Schweiz ziehen, müssen ihre Schriften bei der jeweiligen Botschaft abholen und können eUmzugCH leider nicht nutzen.
Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde persönlich anmelden. (Hier finden Sie Informationen für den Zuzug aus dem Ausland: www.ch.ch/de/umzug-in-die-schweiz/).
Ausländische Staatsangehörige
Nicht alle Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen sind für den eUmzug zugelassen. Die detaillierten Informationen dazu erhalten Sie nach der Auswahl des Kantons.
Das sollten Sie bereithalten
-
Reisepass/Identitätskarte
-
Sozialversicherungsnummer
(13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden) -
Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
Rechtlicher Hinweis: Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden. -
Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen (Bestätigung der Grundversicherung)
Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:
-
Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
-
Ausländerausweis
-
Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
-
Heirats-, Scheidungs- oder Todesurkunde (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
Hinweis: Sie werden im Verlauf des Eingabeprozesses allenfalls aufgefordert, gescannte Dokumente, wie Krankenversicherungskarten, Reisedokumente, Ausländerausweise oder Zivilstandsdokumente (wenn möglich inkl. Übersetzung), elektronisch einzureichen. Achten Sie darauf, dass Sie Vor- und Rückseite der Dokumente einscannen und einreichen. Ein Scanner ist nicht notwendig, sie können mit ihrem Smartphone ein Foto in guter Qualität machen.
Verfügbarkeit
Um eUmzugCH zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Dieser Dienst steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung.
Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz können Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden. Wenn Ihre neue Wohngemeinde auf eUmzugCH verfügbar ist (das System erkennt dies automatisch), können Sie auch die Anmeldung online vornehmen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht an eUmzugCH angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung gemäss den Vorgaben der zukünftigen Wohngemeinde.
Mit folgendem Link gelangen Sie zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 061 789 90 30 | verwaltung@buesserach.ch |
Name | Download |
---|