Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wir benötigen folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:
- Wegzugsdatum
- neue Adresse
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über den eUmzug abzumelden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 789 90 30 | verwaltung@buesserach.ch |
Name | Download |
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