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Bescheinigung auswertiger Aufenthalt

Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt

Eine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt wird benötigt, wenn sich jemand während der Woche nicht an dem Ort aufhält, in welchem seine Schriften deponiert sind (Wochenaufenthalter).

Bescheinigungen zum auswertigen Aufenthalt können am Schalter der Gemeindeverwaltung Büsserach beantragt und bezogen werden. Die Bestellung kann auch über den Online-Schalter getätigt werden. Die Gültigkeit einer solchen Bescheinigung ist in der Regel auf ein Jahr beschränkt, d.h. er muss jährlich erneuert werden. Für die Ausstelllung benötigen wir Ihre Aufenthaltsadresse.

Wochenaufenthalt

Ein Wochenaufenthalter darf nur während der Woche extern wohnen. Er ist verpflichtet, während den Wochenenden bzw. in seiner Freizeit an seinen regulären Wohnort zurückzukehren, d.h. dorthin, wo seine Schriften deponiert sind. Aufenthalt kann demnach bezeichnet werden, als bloss vorübergehende Anwesenheit in der Gemeinde, d.h. im voraus beschränkte Zeit für einen Sonderzweck (Studenten, Mündel, Schüler, Lehrlinge etc.).
 

Heimaufenthalt

Heimaufenthalter und minderjährige Personen begründen am Aufenthaltsort ebenfalls keinen Wohnsitz. Der Aufenthalter ist in der Regel am Aufenthaltsort weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig.

Preis

gratis

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