Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen
- Es ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Gemeindeverwaltung notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis)
- die Unterschrift ist in Anwesenheit der Verwaltungsangestellten zu tätigen
Beglaubigung von Kopien
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden
- Die Verwaltungsangestellten werden eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 061 789 90 32 | cathrin.schmid@buesserach.ch |