Einwohnerkontrolle
Hauptaufgaben:
- Abmeldungen
- Anmeldungen
- Adressänderungen
- Führen der allgemeinen Personenmutationen
- Adressauskünfte
- Heimatausweis
- Identitätskarte
- Ausländerausweise
- GA-Verkauf
- Wohnsitzbestätigungen
- Lehrlingsausbildung
Keine Zivilstands-Bestätigungen durch die Einwohnerkontrolle
Wer von Pensionskassen aufgefordert wird, seinen Zivilstand bestätigen zu lassen, muss sich beim Zivilstandsamt seines Heimatortes melden. Wir, als ihre Wohnsitzgemeinde, können nur den Wohnsitz bestätigen. Für die Führung des Zivilstandes ist das Zivilstandesamt zuständig. Das offizielle Dokument für die Zivilstands-Bestätigung nennt man «Personenstandsausweis».
Wir danken für das Verständnis.
Kontakt
EinwohnerkontrolleBreitenbachstrasse 22
4227 Büsserach
Tel. 061 789 90 30
verwaltung@buesserach.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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